Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 15. Oktober 2023

1. Einleitung und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Alpenfährten (im Folgenden "Reiseveranstalter" oder "wir") und Ihnen, dem Kunden (im Folgenden "Reisender" oder "Sie"), für alle über unsere Website, schriftlich oder telefonisch gebuchten Reisen und Dienstleistungen. Mit der Buchung einer Reise oder Leistung akzeptieren Sie diese AGB in vollem Umfang als verbindlich.

Alpenfährten ist ein Spezialreiseveranstalter für literarische und abenteuerliche Erlebnisreisen. Unsere Angebote richten sich an kulturell interessierte und reisefreudige Personen, die Wert auf einzigartige Erlebnisse und tiefgehende Begegnungen legen.

2. Buchung und Vertragsabschluss

2.1 Reiseanmeldung

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich (per E-Mail oder Formular), telefonisch oder über unsere Website erfolgen. Für Mitreisende, die Sie anmelden, stehen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein, sofern Sie hierfür eine entsprechende Vollmacht besitzen.

2.2 Buchungsbestätigung und Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung und Annahme Ihrer Anmeldung (Buchungsbestätigung) zustande. Diese wird Ihnen per E-Mail oder Post zugesandt. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung von Ihrer Anmeldung abweichen, stellt dies ein neues Angebot von uns dar, an das wir für die Dauer von 7 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären.

3. Zahlung

3.1 Anzahlung

Mit Erhalt der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Die genaue Höhe der Anzahlung wird in Ihrer Buchungsbestätigung ausgewiesen.

3.2 Restzahlung

Die Restzahlung des Reisepreises muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt unaufgefordert bei uns eingehen. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reiseantritt) ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

3.3 Zahlungsverzug

Geraten Sie mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Ihnen die damit verbundenen Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu berechnen. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.

4. Leistungen und Leistungsänderungen

4.1 Umfang der Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebeschreibung auf unserer Website bzw. in unserem Katalog für den Reisezeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der verträgeichen Leistungen ändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Reiseveranstalter.

4.2 Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

5. Rücktritt durch den Reisenden

5.1 Rücktritt vor Reiseantritt

Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen, deren Höhe sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können, bestimmt.

Unsere pauschalierten Rücktrittskosten in Prozent des Reisepreises sind wie folgt:

5.2 Umbuchen

Wird auf Ihren Wunsch nach der Buchung für den Reisetermin, das Reiseziel, den Ort des Reiseantritts, die Unterkunft oder die Beförderungsart eine Änderung vorgenommen, so wird hierfür in der Regel ein Bearbeitungsentgelt von 50 EUR pro Person erhoben. Änderungen sind nur bis 60 Tage vor Reiseantritt möglich, sofern die gewünschte Leistung verfügbar ist.

6. Pflichten des Reisenden

6.1 Reiseunterlagen

Sie sind verpflichtet, die Ihnen von uns zugesandten Reiseunterlagen (insbesondere Buchungsbestätigung, Voucher, Tickets) auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und uns umgehend auf Abweichungen und Unstimmigkeiten hinzuweisen.

6.2 Mängel anzeigen

Sollten während der Reise Mängel auftreten, sind Sie verpflichtet, diese unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder direkt uns anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, so entfallen etwaige Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz. Ferner sind Sie verpflichtet, an der Behebung der Störung mitzuwirken, um mögliche Schäden gering zu halten oder ganz zu vermeiden.

7. Haftung des Reiseveranstalters

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

8. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich über die aktuellen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des jeweiligen Ziellandes. Wir können hierfür keine Haftung übernehmen, geben jedoch gerne Auskunft nach bestem Wissen und Stand der Informationen.

9. Datenschutz

Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Alpenfährten findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Reisevertrag wird, soweit gesetzlich zulässig, Wien vereinbart.

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